Abrechnung

Leistungsgerecht - Nachvollziehbar

Logopädie Abrechnungskriterien

Liebe Patientin, lieber Patient,

in unserem deutschen Kassensystem fallen unterschiedliche Kosten für Kassenpatienten und Privatpatienten bzw. Selbstzahler an. So auch hier:

Ich verfüge über eine Kassenzulassung aller gesetzlichen Krankenkassen! Damit die Kosten über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach und Schlucktherapie! Diese stellt Ihnen bei Therapiebedarf Ihr HNO- Arzt bzw. Hausarzt aus.

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine logopädische Therapie vollständig von der Krankenkasse übernommen!
Erwachsene bekommen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung ebenfalls die Kosten von Ihrer Krankenkasse weitestgehend erstattet.

Hier fallen zusätzlich 10.- Euro Rezeptgebühr (einmalig pro Rezept) und 10% des Rechnungswertes als Eigenbeteiligung für Sie an. Diese Kosten werden dann von mir vollständig an die Krankenkassen abgeführt!

Auch als Mitglied einer privaten Krankenkasse benötigen Sie für die logopädische Behandlung eine Verordnung Ihres Arztes, damit Sie die entstehenden Kosten ersetzt bekommen.
Ob die Kosten in voller Höhe übernommen werden, richtet sich insbesondere nach dem Vertrag, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Wie hoch ist Ihre Eigenbeteiligung bei Heilmitteln ?
Wenn Sie möchten, bekommen Sie vor Beginn der Therapie in meiner Praxis eine Aufstellung der Behandlungskosten.
Diese Kostenaufstellung können Sie mit Ihrer Krankenkasse abgleichen. So erfahren Sie im Vorfeld, in welcher Höhe die von mir erbrachten Leistungen von Ihrer Versicherung bezahlt werden und ob ein Differenzbetrag von Ihnen erbracht werden muss.
Denn mit dem Dienstvertrag, den Sie mit der Praxis vereinbaren, erklären Sie sich bereit, einen sich eventuell ergebenen Differenzbetrag selbst auszugleichen.

Es ist sinnvoll, die Quittungen bzw. Rechnungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren! Denn die Zuzahlungen müssen höchstens bis zu 2% des Bruttojahreseinkommens geleistet werden (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1%).

Da für uns Logopäden im Bereich der Privatpatienten keine Gebührenordnung existiert, sind wir nahezu in der Gestaltung unserer Sätze frei. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, mich an den Empfehlungen des Deutschen Bundesverbandes für Logopäden (DBL) und der Gebührentabelle für Therapeuten zu orientieren.

Der Zahlungszeitraum für die Begleichung des Honorars für meine Leistungen beträgt in der Regel zwei Wochen ab Rechnungsdatum,
unabhängig davon, wann und in welcher Höhe Ihnen Ihre Versicherung die Kosten erstattet.

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